Messerattacke: Was wird aus dem Opfer?
Natürlich ist es wieder ein psychisch kranker Täter. Ein Synonym für „Gewalttäter mit Fluchterfahrung“, was selbst schon eine blumige Umschreibung für einen sich illegal in Deutschland aufhaltenden Kriminellen ist.
Ein Krimineller, der gar nicht in Deutschland sein darf und nicht sein würde, wenn Grenzen geschützt und Einwanderung kontrolliert würde. Ein solcher Krimineller kann – und davon ist momentan auszugehen – weitestgehend ungestraft im T-K-Max (in einem Kaufhaus) auf einen zehnjährigen Jungen einstechen. Selbstverständlich droht ihm keine Abschiebung, denn er ist offenbar „staatenlos“. Ein willfähriger Psychologe wird ihm ein Gutachten ausstellen, dass seine Neigung, auf andere Leute mit dem Küchenmesser loszugehen als harmlosen und fast schon sympathischen „Knacks“ abtun wird. „Der arme Mann, er kann ja nichts dafür.“ Man wird ihm ein paar Therapiestunden aus der Krankenkasse spendieren und die Daumen drücken, dass es ihn nicht noch einmal überkommt.
Der verletzte Junge indes wird von der Opfer- in die Täterrolle gepresst. Er solle sich jetzt mal nicht so haben, den psychisch Kranken doch bitte nicht verurteilen. Denn er kann ja nichts dafür. Wenn er jetzt sein Unbehagen ausdrückt, über die Tatsache, dass er nicht mehr guten Gewissens bahnfahren kann, dann ist er der Täter. Unnachgiebig wird er genannt und unfähig zu verzeihen. Er könne ja froh sein, dass er noch lebe.
Wir fordern als AfD-Gruppe im Münchner Stadtrat eine Inhaftierung des Täters gemäß geltendem Recht und eine unverzügliche Feststellung und Abschiebung in sein Heimatland.
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