Bürgerdialog statt Allgemeinverfügung!
Wir fordern den Bürgermeister in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, keine weiteren Allgemeinverfügungen gegen Coronaproteste zu erlassen. Seit Ende letzten Jahres verbietet die Stadt München im Wochentakt alle Proteste gegen die Coronamaßnahmen.
Immer mehr Menschen fragen sich zu Recht, ob dieses Vorgehen noch mit dem Grundgesetz und einer offenen und demokratischen Gesellschaft vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein solches präventives Verbot nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes zulässig. Haben wir in München einen solchen Notstand, weil jede Woche Menschen friedlich ihrem Unmut über die existenzvernichtenden Coronamaßnahmen Luft machen wollen?
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Bürgerdialog statt Bußgeld!
Überall in ganz Deutschland gehen Menschen spazieren. Vor allem an Montagabenden bilden sich in vielen deutschen Großstädten lange Züge von Menschen an der frischen Luft, die so ihrem Frust über die Coronamaßnahmen der Regierung Luft machen wollen. Viele haben wegen dieser ihre Existenz verloren oder stehen kurz davor. Dass ihre Sorgen und Nöte von den Autoren der Zwangsmaßnahmen nicht gehört werden, sondern diese stattdessen versuchen, die Spaziergänge mit Gewalt zu unterbinden, ist erschreckend. Wöchentlich werden harmlose Bürger, deren einziges Verbrechen darin zu liegen scheint, an der frischen Luft zu Fuß zu gehen, geschlagen, attackiert und brutal festgenommen. Vielen wird ein Bußgeld für das Spazierengehen abverlangt. Der Frust der Spaziergänger trifft hier auf den Frust der Polizisten, die auch Leidtragende der Politik sind.
Wir fordern einen sofortigen Stopp der Unrechtsmaßnahmen und Wiederherstellung von Bürgerrechten und Freiheit. Es muss einen Dialog mit den Bürgern geben und keine Bußgeldverfahren oder gar polizeiliche Gewalt.
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