Bürgerdialog statt Allgemeinverfügung!
Wir fordern den Bürgermeister in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, keine weiteren Allgemeinverfügungen gegen Coronaproteste zu erlassen. Seit Ende letzten Jahres verbietet die Stadt München im Wochentakt alle Proteste gegen die Coronamaßnahmen.
Immer mehr Menschen fragen sich zu Recht, ob dieses Vorgehen noch mit dem Grundgesetz und einer offenen und demokratischen Gesellschaft vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein solches präventives Verbot nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes zulässig. Haben wir in München einen solchen Notstand, weil jede Woche Menschen friedlich ihrem Unmut über die existenzvernichtenden Coronamaßnahmen Luft machen wollen?
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