Urteil: Stadtrat missachtete Grundgesetz!
Ein Antrag der Fraktion aus CSU und Freien Wählern hätte dazu führen sollen, dass ein Konzert von Roger Waters im Olympiapark abgesagt werden soll. Da das Bundesverwaltungsgericht in einer vergleichbaren Sache entschieden hat, dass der Münchner Stadtrat mit einer ähnlichen Entscheidung damals rechtswidrig in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingegriffen hatte – der BDS Verein durfte nicht in den Bürgersaal Forstenried – wird von Grün-Rot zurückgerudert.
Hintergrund war, dass einigen Stadträten der Inhalt beider Veranstaltungen nicht gefiel. Allerdings stellte das Gericht fest, dass derartige Veranstaltungen nicht untersagt werden können, nur weil den Damen und Herren Stadträten deren Inhalt gegen den Strich geht. Auch – und viele mögen es kaum glauben – der Stadtrat hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Diese Tatsache scheint einigen allerdings spätestens seit Beginn des Coronaunrechtes nicht mehr so präsent im Kopf zu sein.
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